Satzung der Freien Wähler Grabenstätt

§ 1 Name und Sitz

Die Wählervereinigung führt den Namen Freie Wähler. Die Vereinigung der Freien Wähler hat ihren Sitz in Grabenstätt.

§ 2 Zweck der Vereinigung

Die Vereinigung der Freien Wähler bezweckt die unabhängige Mitwirkung an der politischen Willensbildung der Bürger in der Gemeinde Grabenstätt. Sie nimmt als mitgliedschaftlich organisierte Vereinigung an den Kommunalwahlen teil. Die Freien Wähler in Grabenstätt bekennen sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder der Vereinigung der Freien Wähler können Einzelpersonen werden, die sich zu dieser Satzung bekennen. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag und nach Bestätigung durch den Vorstand erworben. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung an den 1.Vorsitzenden zu erfolgen. Der Ausschluss kann erfolgen bei: - groben Verstoß gegen die Satzung oder gegen satzungsgemäße Beschlüsse - Schädigung des Ansehens der Vereinigung der Freien Wähler - Verletzung der Beitragspflicht trotz Mahnung Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor einem Ausschluss ist der Betroffene schriftlich oder mündlich zu hören.

§ 4 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt dzt. 10,- EUR jährlich, für Schüler und Studenten 5,- EUR jährlich.

§ 5 Organe der Vereinigung

Organe der Freien Wähler in Grabenstätt sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, einem ersten und zweiten Schriftführer, zwei Beiräten und einem Kassier. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten die Freien Wähler in Grabenstätt in allen die Vereinigung betreffenden Angelegenheiten. Der Vorstand wird für jeweils drei Jahre gewählt.

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Ortsverbandes der Freien Wähler in Grabenstätt. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört: 1. Beschluss über wesentliche Arbeitsinhalte, Satzungsänderung und Auflösung der Vereinigung der Freien Wähler 2. Wahl des Vorstandes und Aufstellung der Kandidatenliste zu den Kommunalwahlen 3. Beschluss über die Höhe des Mitgliedsbeitrag Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich schriftlich und mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unter Beifügung der Tagesordnung eingeladen. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und zu unterschreiben. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitgliedervertreter. Wahlen finden in der Regel geheim statt. Zur Satzungsänderung und Auflösung der Vereinigung bedarf es der Zustimmung von je ¾ der anwesenden Mitglieder.

§ 7 a Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch den 1. Vorsitzenden einzuberufen.

§ 8 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.12.2006 in Kraft.